15.10.09

BGH verbietet „Switch&Profit“: E-Plus mit Loschelder erfolgreich

Unser Partner Dr. Thomas Schulte-Beckhausen hat für den Düsseldorfer Mobilfunkanbieter E-Plus eine Entscheidung herbeigeführt, die der Deutschen Telekom AG (DTAG) das Anbieten einer wettbewerbswidrigen Rufumleitungs-Option untersagt.

Hintergrund des Verfahrens war eine Rufumleitungs-Option, die die DTAG unter der Bezeichnung „Switch&Profit“ ihren Festnetzkunden angeboten hatte. Teilnehmen konnten nur solche Festnetzkunden, die zugleich einen Mobilfunkanschluss eines beliebigen Anbieters besitzen. Nach Aktivierung der Rufumleitung wurden Anrufe aus dem Festnetz, die an die Mobilfunknummer des Switch&Profit-Teilnehmers gerichtet waren, auf dessen Festnetzanschluss umgeleitet. Bei einem Anruf berechnete die DTAG dem Anrufer die – hohen – Anrufgebühren für Anrufe in das Mobilfunknetz und erteilte dem Switch&Profit-Teilnehmer eine Gutschrift. Das Zusammenschlussentgelt, das bei der Weiterleitung von Anrufen aus dem Festnetz in ein Mobilfunknetz an dessen Betreiber zu entrichten wäre, fiel von vorneherein nicht an.

In den beiden ersten Instanzen hat Herr Dr. Schulte-Beckhausen vor dem Landgericht und Oberlandesgericht ein Verbot dieser Rufumleitungs-Option erwirkt, die sich als eine gezielte Behinderung des klagenden Mobilfunkanbieters darstellt. Die Entscheidung des OLG Köln hat der Bundesgerichtshof nun mit Urteil vom 7. Oktober 2009 bestätigt (Az. I ZR 150/07).