27.09.10

Dr. Detlef Grimm: Honeywell-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts klärt grundlegende europarechtliche Fragen.

Für die arbeitsrechtliche Zeitschrift „Der Arbeitsrechtsberater" hat Dr. Detlef Grimm die grundlegende Honeywell-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 06.07.2010 besprochen.

Das Gericht hatte darin eine Verfassungsbeschwerde gegen Urteile des Bundesarbeitsgerichts, die das Mangold-Urteil des EuGH zur Altersbefristung gem. § 14 Abs. 3 TzBfG umsetzen, zurückgewiesen. Die Entscheidung hat Auswirkungen insbesondere auf Fragen des Vertrauensschutzes und auf den Umfang der Verpflichtung des Bundesarbeitsgerichts, Rechtsfragen dem EuGH zur Entscheidung vorzulegen (Dr. Detlef Grimm, „Mangold“-Urteil des EuGH keine verfassungswidrige Kompetenzüberschreitung, ArbRB 2010, 273 f.) 

Den Text der Urteilsbesprechung finden Sie hier. Der Abdruck erfolgt mit freundlicher Genehmigung des Verlags Dr. Otto Schmidt KG, Köln.

 

Bild: Dr. Detlef Grimm