02.08.08

Gesetz zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des Geistigen Eigentums

Neue Regelungen zum Schutz des Geistigen Eigentums

Zum 1. September 2008 ist das "Gesetz zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des Geistigen Eigentums" in Kraft getreten. Das Gesetz enthält umfassende Neuregelungen im Patent-, Gebrauchsmuster-, Marken- und Geschmacksmusterrecht und soll dazu beitragen, die Bekämpfung von Nachahmungen und Produktpiraterie zu erleichtern. Zu diesem Zweck werden die Möglichkeiten zur Durchsetzung von Auskunftsansprüchen erheblich ausgeweitet und umfassende Ansprüche auf Besichtigung fremder Maschinen sowie zur Vorlage von Dokumenten bis hin zu Bank- und Geschäftsunterlagen geschaffen.

Unsere Rechtsanwälte Dr. Tanja Dörre und Dr. Stefan Maaßen, LL.M., haben die Änderungen in einem Beitrag in der GRUR-RR analysiert und zusammengefasst. Den vollständigen Artikel können Sie hier abrufen.

» Aufsatz als pdf (1.35 MB)