Unternehmerisches Handeln erfordert oftmals die Umgestaltung von Unternehmen, Betrieben und Arbeitsprozessen.
Wir beraten in allen damit verbundenen arbeitsrechtlichen Fragen. Wir klären, ob ein Betriebsübergang vorliegt oder gestaltet werden kann, welche Arbeitsverträge und Betriebsvereinbarungen gelten und/oder geändert werden müssen, welche Tarifverträge bindend sind, oder ob Tarifvertragswechsel möglich sind. Wir planen und koordinieren die unternehmensinternen Vorbereitungsmaßnahmen. Falls erforderlich, betreuen wir die Verhandlungen mit Betriebsräten, Personalräten und Gewerkschaften über Interessenausgleich und Sozialplan, wenn nötig auch in der Einigungsstelle.