Wenn sich Arbeitgeber und Betriebsrat am gesetzlichen Leitbild der vertrauensvollen Zusammenarbeit orientieren, kann die Betriebsverfassung dem Unternehmen nützen. Andererseits kann die betriebliche Mitbestimmung die Handlungsfähigkeit und -geschwindigkeit der Unternehmen stark beschränken.
Wir betreuen Unternehmen laufend bei allen allgemeinen betriebsverfassungsrechtlichen Fragen mit dem Ziel eines möglichen einvernehmlichen Verhältnisses zu den Betriebsräten, soweit dies ohne Aufgabe unter-nehmerischer Positionen möglich ist. Wir führen Verhandlungen mit den Betriebsräten und gestalten Betriebsvereinbarungen. Im Konfliktfall entwickeln wir mit Ihnen Strategien zur Streitbeilegung. Sind Meinungsverschiedenheiten nicht mehr innerbetrieblich beizulegen, betreuen wir Ihr Unternehmen in arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen und Verhandlungen in der Einigungsstelle. Ziel ist es dabei immer, eine den Interessen des Unternehmens entsprechende Lösung zu erreichen und eine künftige kooperative Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat vorzubereiten.