Die häufigen Klagen über den Mangel der Flexibilität des Arbeitsrechts übersehen oftmals die Möglichkeiten vertraglicher Gestaltung von Arbeitsverhältnissen. Arbeitgeber, die auf „Standardverträge“ zurückgreifen, verschenken diese Regelungsmöglichkeiten für ihr Unternehmen. Unsere Beratung berücksichtigt insbesondere die neuen Herausforderungen, die die Schuldrechtsreform für die nachvertragliche Vertragsgestaltung durch die Einführung der Inhalts und Transparenzkontrolle auch im Arbeitsrecht geschaffen hat.
Wir gestalten rechtssichere und flexible Arbeitsverträge. Mit flexiblen Arbeitszeitsystemen (z.B. Arbeitszeitkonten oder Abrufarbeit) und modernen, leistungsabhängigen Vergütungssystemen passen wir die Verträge den Bedürfnissen der Praxis an. Wir beraten Sie zu den Flexibilisierungsmöglichkeiten, die Betriebsvereinbarung und Tarifvertrag bieten.