Anwaltsteam:
Dr. Wilfried Rüffer
Adelheid Janßen-Opitz
Richtig erben oder vererben will gelernt sein. Unsere erbrechtliche Beratung und Vertretung umfasst deshalb alle Bereiche des Erbrechts. Unsere Tätigkeit bezieht sich zum einen auf vorsorgende erbrechtliche Regelungen, wie z.B. eine lebzeitige Vermögensübertragung und die Gestaltung von letztwilligen Verfügungen (Testamente und Erbverträge).
Bei der Regelung der Unternehmensnachfolge findet eine enge Zusammenarbeit mit unseren Unternehmens- und Gesellschaftsrechtlern statt. Zum anderen sind wir bei der Unterstützung erbrechtlicher Auseinandersetzungen und der Durchsetzung erbrechtlicher Ansprüche tätig. Wir üben für unsere Mandanten, falls diese eine solche Anordnung getroffen haben, das Amt des Testamentsvollstreckers aus und verfügen hier über langjährige Erfahrung. Unterliegt eine Erbschaft der Testamentsvollstreckung, ist eine Überwachung des Testamentsvollstreckers notwendig.