Das Familienrecht regelt nicht nur die unangenehme „Seite“ einer Trennung oder Scheidung, sondern auch Fragen der Abstammung, der Verwandtschaft oder der Eheschließung. Unsere familienrechtliche Tätigkeit zielt auf eine vorsorgende Beratung, insbesondere bei der Gestaltung von Eheverträgen, mit denen das Streitpotential vermindert werden soll, und von Scheidungsfolgen-Vereinbarungen, die vielfach in engem Zusammenhang mit erbrechtlichen Gestaltungen stehen.

Darüber hinaus beraten und vertreten wir unsere Mandanten im Rahmen ehelicher Auseinandersetzungen und Scheidungsverfahren einschließlich Folgeverfahren. Dabei geht es nicht nur um die Geltendmachung oder Abwehr von Ansprüchen, sondern auch um die Entwicklung wirtschaftlich vernünftiger und langfristig tragfähiger Lösungen.

Einen besonderen Schwerpunkt bildet der Bereich der ehelichen Vermögensauseinandersetzung, also die Durchsetzung und Abwicklung von Zugewinnausgleichsansprüchen oder die rechtliche Betreuung bei der Auseinandersetzung gemeinschaftlichen Vermögens.

Familienrecht: Familienrechtliche Tätigkeit zur Abstammung, Eheschließung und Scheidungsverfahren sowie Vermögensauseinandersetzung.