Das neue Design eines Produktes kann durch die Eintragung eines Geschmacksmusters effizient und mit geringen Kosten gegen Nachahmungen geschützt werden.
In diesem Bereich übernehmen wir für unsere Mandanten die Prüfung der Schutzfähigkeit neuer Gestaltungen und die Durchführung der Anmeldeverfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt sowie für das europäische Geschmacksmuster vor dem Harmonisierungsamt in Alicante. Verletzungen des Geschmacksmusters unterbinden wir, soweit möglich, kurzfristig im Wege der einstweiligen Verfügung. Wir unterstützen Sie bei der Geltendmachung Ihrer Auskunfts- und Schadensersatzansprüche sowie bei etwaigen weiteren Maßnahmen wie der Vernichtung von Nachahmungen.