Wir beraten die Urheber kreativer Leistungen wie Schriftsteller, bildende und darstellende Künstler, Photographen, Werbeagenturen ebenso wie deren wirtschaftliche Partner, insbesondere Verlage, Produktionsgesellschaften oder Sendeunternehmen, bei der Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke.
Die Anwälte unserer Sozietät konzipieren und verhandeln Verträge über die Einräumung und Übertragung urheberrechtlicher Nutzungsrechte (Lizenzverträge). Bei Verletzungen Ihrer Rechte, insbesondere bei Plagiaten und Verletzungen von Lizenzverträgen, setzen wir Ihre Interessen gerichtlich und außergerichtlich durch. Wir unterstützen Sie bei der Verfolgung und Abwehr von Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen. Selbstverständlich bieten wir auch eine umfassende Beratung in allen Fragen des medienbezogenen Titel- und Markenschutzes.