Unternehmen brauchen Rechtssicherheit. Insbesondere das produzierende Gewerbe ist auf rechtssichere Anlagenzulassungen angewiesen. Herzstück des Anlagenzulassungsrechts ist das BundesImmissionsschutzrecht, das in der 4. BImSchV die genehmigungsbedürftigen Anlagen festlegt. Wir beraten sowohl im Vorfeld der Genehmigung, vor allem bei strategischen Entscheidungen über die Auswahl von Verfahren und Anlagen, als auch bei der Durchführung der Verfahren und der anschließenden Prüfung der Genehmigungsentscheidung. Gern unterstützen wir Ihr Unternehmen auch in Detailfragen des Immissionsschutzrechtes, z.B. bei der Anpassung der betrieblichen Situation an die Anforderungen der TA Luft oder der TA Lärm.

Anlagenzulassungen können auch nach anderen Rechtsvorschriften erforderlich sein. So erfordern Gas- oder Ölpipelines nach Energiewirtschaftsrecht eine Planfeststellung oder Plangenehmigung, Gewässerbenutzungen benötigen eine wasserrechtliche Erlaubnis oder Bewilligung, und Abgrabungen bedürfen einer eigenständigen Genehmigung. Wir begleiten Sie in allen zulassungsrechtlichen Verfahren. Dabei arbeiten wir eng mit Sachverständigen und Planern zusammen. Selbstverständlich vertreten wir Ihre Position auch in gerichtlichen Auseinandersetzungen mit Behörden und Dritten.

In Deutschland nehmen die Betreiber von etwa 1700 Anlagen am Emissionshandel teil. Hierzu zählen insbesondere die großen Feuerungsanlagen sowie die größeren Anlagen der energieintensiven Industrie, wie Stahlwerke, Raffinerien und Zementwerke. Deren Betreiber müssen für die Emission von Kohlendioxid ein Äquivalent an entsprechenden Zertifikaten an die DEHSt (Deutsche Emissionshandelsstelle) abgeben. Wir beraten dabei z.B. in Fragen der Anlagenbestimmung, des Zuteilungsantrags, des Rechtsschutzes gegen Zuteilungsentscheidungen und der Möglichkeiten, Zertifikate des Emissionshandels z.B. durch solche aus CDM (Clean Development Mechanism)- oder JI (Joint Implementation)-Maßnahmen zu ersetzen.

Anlagenzulassung, Immissionsschutz, Emissionshandel