Gute Arbeit will gut bezahlt werden: Im Vordergrund stehen hier Fragen rund um das Honorarrecht für Architekten und Ingenieure. Wir beraten in sämtlichen Problemfeldern der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) sowie bei der Gestaltung und beim Abschluss von Architekten- und Ingenieurverträgen.

Die Haftungsrisiken für den Architekten im Rahmen eines Bauvorhabens sind vielfältig. Sowohl Planungsfehler als auch eine mangelhafte Bauüberwachung oder die Überschreitung einer vereinbarten Bausumme können Schadensersatzansprüche des Bauherrn gegen den Architekten auslösen. Diese gilt es für den Bauherrn durchzusetzen - oder für den Architekten abzuwehren. Im Haftungsfall betreuen wir im Auftrag des Versicherers den Architekten / Ingenieur. Zudem treten wir in baurechtlichen Streitigkeiten als Schlichter auf.

Architekten- und Ingenieurrecht: Haftungsrisiken und Honorarrecht für Architekten und Ingenieure