Lange vor dem offiziellen Spatenstich werden die ersten Verträge geschlossen: Wir empfehlen Ihnen ausdrücklich eine Beratung vor Vertragsabschluss rund um ein Bauvorhaben. Das Grundstück muss umfassend, also nicht nur rechtlich oder wirtschaftlich, bewertet werden. Das hierbei erzielte Ergebnis ist für den Bauherrn die Grundlage für seine weiteren Planungen. Es schließen sich je nach Art und Größe des Vorhabens Vertragsabschlüsse mit Projektentwicklern oder sonstigen Planern an.

Auch während der Bauausführung stellt sich für die Baubeteiligten, gerade bei Großbauvorhaben, eine Vielzahl technischer und juristischer Fragen, die wir im Rahmen unserer baubegleitenden Rechtsberatung praxisgerecht zu lösen suchen. Unsere Unterstützung ist vielfältig: Wir können z.B. zunächst vertraglich geschuldete Leistungen einfordern und die formellen Voraussetzungen zur Geltendmachung der einschlägigen Rechtsfolgen schaffen. Anschließend vertreten wir Ihr Unternehmen bei der Abwehr von unberechtigten oder der Durchsetzung von berechtigten Nachtragsforderungen (claim-management). Natürlich beraten wir Sie auch im Rahmen der Abnahme sowie der Gewährleistung.

Wir unterstützen Ihr Unternehmen sowohl als Bieter als auch als Auftraggeber in allen Stadien einer Vergabe, insbesondere bei der Ausgestaltung einer Ausschreibung und einer Bewerbung (siehe hierzu auch die Darstellung im Abschnitt „Unternehmen“).

Baurecht - Rechtsberatung im Rahmen von Großbauvorhaben: Vertragsabschlüsse bei Bauvorhaben