Schädliche Bodenveränderungen und Altlasten können nicht nur den Wert von Grundstücken schmälern, sondern darüber hinaus umfangreiche Untersuchungs- und Sanierungspflichten nach sich ziehen.
Wir beraten in allen bodenschutzrechtlichen Belangen. Insbesondere begleiten wir Grundstückseigentümer und potentielle Verursacher schädlicher Bodenveränderungen bei Gefährdungsabschätzungen und Untersuchungsanordnungen sowie bei der Planung und Durchführung von Sanierungsmaßnahmen. Wir vertreten Ihre Interessen gegenüber Behörden oder Privaten, etwa bei der Abwehr von Sanierungsverfügungen oder der Gestaltung von Sanierungsverträgen.
Ein weiterer Schwerpunkt unserer Beratungstätigkeit liegt in der Transaktionsbegleitung, insbesondere bei Erwerb oder Verkauf von Grundstücken oder der Rechtsnachfolge an einem Standort. Wir gestalten die Verträge so, dass sie den haftungsrechtlichen Risiken rechtssicher Rechnung tragen.