Abfälle aus dem produzierenden Gewerbe sind schadlos zu entsorgen. Unternehmen stehen daher vor der Herausforderung, eine lückenlose und funktionierende Abfallentsorgung sicherzustellen. Die Abfälle wie auch die hierfür geltenden Regularien sind vielfältig. Vor allem das europäische Recht stellt zahlreiche Anforderungen bereits an die Verwendung bestimmter Ausgangsstoffe. In der unternehmerischen Praxis sind wiederholt schwierige Abgrenzungsfragen insbesondere zwischen Abfällen und Nebenerzeugnissen oder zwischen Abfallverwertung und Abfallbeseitigung zu klären. Besondere Anforderungen gelten für bestimmte Abfallströme, wie z.B. Verpackungen, Elektrogeräte, Batterien, Altfahrzeuge und Altfahrzeugteile, Altöle, PCB-haltige Abfälle, tierische Nebenprodukte oder Bioabfälle, die in eigenen Rechtsverordnungen niedergelegt sind.

Wir beraten in allen abfallrechtlichen Fragen, von der Produktgestaltung und der betrieblichen Organisation der Abfallentsorgung über die Gestaltung von Freistellungsverträgen, Lizenzverträgen und Entsorgungsverträgen bis hin zur Planung und Genehmigung von Abfallentsorgungsanlagen wie Aufbereitungsanlagen, Verbrennungsanlagen und Deponien sowie Biogasanlagen und Kompostanlagen, insbesondere bei letzteren unter Einschluss der bioabfallrechtlichen, hygienerechtlichen und düngemittelrechtlichen Anforderungen.

Ferner unterstützen wir Unternehmen nicht nur bei der Umsetzung der aus dem ElektroG folgenden Stoffverbote und der Anforderungen an die  Produktkonzeption, sondern auch bei der Registrierung gegenüber der EAR (Stiftung Elektro-Altgeräte Register) und der Entsorgung gesammelter Altgeräte.

Kreislaufwirtschaftsrecht und Abfallrecht: Rechtliche Probleme der Abfallentsorgung