Für den Bauherrn ist entscheidend, ob die Errichtung, Änderung, Nutzung oder Nutzungsänderung von baulichen Anlagen mit dem Bauordnungs- und Bauplanungsrecht vereinbar ist. Im Sinne des Bestandsschutzes kann es für Unternehmen jedoch auch von existentieller Bedeutung sein, ob die derzeitige Nutzung verschärften baurechtlichen Bestimmungen gerecht werden muss.

Baurechtliche Satzungen, insbesondere Bebauungspläne, können in einer frühen Planungsphase mitgestaltet werden; später müssen sie geprüft und ggf. korrigiert werden. Wir begleiten Sie in solchen Planungsverfahren und vertreten Sie bei der Überprüfung von Bebauungsplänen und sonstigen Fachplänen.

Bedeutende Einzelvorhaben werden häufig in Vorhaben- und Erschließungsplänen gestaltet, die der Vorhabenträger zu erstellen hat. Wir unterstützen sie bei der Planerstellung und der Abstimmung mit der Kommune; auch entwerfen wir die erforderlichen Durchführungsverträge zwischen dem Bauherrn als Vorhabenträger und der Kommune.

Öffentliches Baurecht: Gestaltung von baurechtlichen Satzungen und Bebauungsplänen