Das Wasserrecht ist für zahlreiche Industriebetriebe von zentraler Bedeutung. Wasser ist z.B. Kühlmedium, Produktionsmittel oder wird im Rahmen der Reinigung eingesetzt. Eine rechtssichere Gestaltung der Abläufe von der Wassergewinnung über den Wassereinsatz bis hin zur Abwasserreinigung und -entsorgung ist daher für viele Betriebe von existentieller Bedeutung.

Wir beraten in allen wasserrelevanten Fragen. Dies umfasst Erlaubnis- oder Bewilligungsverfahren bei der Wassergewinnung, sei es in Form der Grundwasserförderung oder der Wasserentnahme aus Oberflächengewässern, ebenso wie bei der Abwasserentsorgung. Zudem unterstützen wir Ihr Unternehmen in allen vertragsrechtlichen Fragen der Kooperation mit Dritten.

Die Wasserversorgung und die Abwasserentsorgung stellen für Unternehmen einen erheblichen Kostenfaktor dar. Für die Wassergewinnung sind in zahlreichen Bundesländern Wasserentnahmeentgelte zu entrichten, die Abwasserentsorgung ist im Falle der Einleitung in ein Gewässer mit Abwasserabgaben verbunden oder bei der Einleitung in eine öffentliche Kanalisation mit Abwassergebühren. Daneben treten privatrechtliche Entgelte, z.B. bei Industrieparks für die Frischwasserversorgung oder die Einleitung von Abwasser in eine private Abwasseranlage. Sowohl bei den Wasserentnahmeentgelten als auch bei Abwasserabgaben bietet das Gesetz zahlreiche Möglichkeiten der Abgabenreduzierung.

Das Wasserrecht reicht darüber hinaus in privatrechtliche Rechtsverhältnisse, z.B. in den Fällen des „Contracting“ bei der Wasserversorgung, der Wasseraufbereitung und der Abwasserentsorgung. Wir beraten bei der rechtssicheren Vertragsgestaltung.

Wasserrecht: Beratung bei Erlaubnis- und Bewilligungsverfahren