Der Grad der Spezialisierung im Bereich der Informationstechnologie stellt hohe Anforderungen an die Rechtsgestaltung. Wir beraten unsere Mandanten umfassend sowohl bei Herstellung und Vertrieb als auch beim Einkauf von Hard- und Software aller Art, bei IT-Beratungsleistungen, Projektentwicklung und -durchführung, Wartungs- und Pflegeverträgen sowie Systemverträgen.

Wir erstellen und beurteilen Allgemeine Geschäftsbedingungen, verhandeln Individualverträge und kümmern uns insbesondere um Gewährleistungsfragen, Haftungsregelungen und die Einräumung von urheberrechtlichen Nutzungsrechten. Unsere Mandanten vertreten wir in gerichtlichen und außergerichtlichen Auseinandersetzungen und arbeiten dabei nach Bedarf mit IT-Sachverständigen zusammen.

Informationstechnologie (IT): Rechtsgestaltung bei IT-Beratungsleistungen und Verträgen