Wir unterstützen Rundfunksender und Anbieter von Telemedien in allen Fragen der Veranstaltung und Verbreitung ihrer Angebote. Dies umfasst die Gründung eines Senders und die Führung des Lizenzverfahrens einschließlich konzentrationsrechtlicher Aspekte ebenso wie aufsichtsrechtliche Verfahren (etwa des Jugendschutzes). Wir entwerfen und verhandeln für Sie Verträge über die Lieferung, Zusammenstellung und Verbreitung von Inhalten jeglicher Art.
Soweit die Verbreitung hoheitlich reguliert ist, führen wir für Sie die erforderlichen Verfahren auf Zuteilung von terrestrischer und/oder Kabelübertragungskapazität bei den Landesmedienanstalten. Wir verhandeln für Sie die Infrastrukturverträge mit Netzbetreibern (Satellit, Terrestrik, Kabel, DSL-Netze u.a.).Wir beraten Sie zu allen Fragen der digitalen Verbreitung von Inhalten, insbesondere zu der Ausgestaltung und Nutzung von technischen Plattformen (etwa Conditional Access und Navigatoren) und von Programmplattformen.