Die öffentliche Förderung ist für den Agrarsektor von erheblicher Bedeutung. Die Förderung durch EU-Direktzahlungen macht einen wesentlichen Teil der landwirtschaftlichen Einkommen aus.
Diese öffentliche Förderung des Agrarsektors unterliegt derzeit einer grundlegenden Reform. Die Entkoppelung der Direktzahlungen von der Produktion und deren Bindung an die Einhaltung von sog. "Cross Compliance"-Regeln sind nur ein Aspekt. Weitere wichtige Änderungen ergeben sich aus einer Reform der europäischen Agrarbeihilferegelungen und deren Angleichung an die Inhalte der ELER-Verordnung.
Wir haben für unsere Mandanten diese Reformprozesse intensiv begleitet. Denn nur wer die jeweiligen Vorgaben des europäischen Rechts und ihr Zusammenspiel mit den nationalen Regelungen genau kennt, kann bestehende Spielräume optimal nutzen. Zu unseren Mandaten gehören u.a. staatliche Fördermittelgeber und ihre Durchführungsgesellschaften, die wir bei der Gestaltung ihrer Beihilfereglungen, aber auch bei der Durchführung von Gemeinschaftsvorhaben mit der Europäischen Kommission beraten und unterstützen.