Wellness, Alcopops, Novel Food, Health Claims - solche Begriffe machen sinnfällig, dass das gesamte Gebiet des Lebensmittelrechts seit Jahren in ständiger Bewegung ist. Vom Landwirt über die Verarbeiter bis zum Handel stehen die Lebensmittelindustrie und die Werbung für Lebensmittel vor ständig neuen Herausforderungen. Nicht einfacher wird die Gesetzesanwendung durch die Zersplitterung des Rechtsgebietes. Fast immer greifen komplizierte horizontale Regelungen - wie das neue Lebens- und Futtermittelgesetzbuch - und produktbezogene vertikale Regelungen in komplizierter Weise ineinander.

Dabei werden zunehmend nationale Vorschriften durch europäische Verordnungen oder Richtlinien, die die Europäische Union im Rahmen ihrer Politik der Lebensmittelsicherheit und Lebensmittelqualität erlässt, verdrängt oder überlagert. Das Lebensmittelrecht durchdringt die gesamte geschäftliche Tätigkeit des Lebensmittelunternehmers, von den Anforderungen an sein Produkt über die Ausgestaltung seiner betrieblichen Abläufe bis zur Kennzeichnung des Endproduktes und die Werbung dafür. Verstöße können zu Auseinandersetzungen mit den Überwachungsbehörden führen, Wettbewerbs- oder Verbraucherverbände und konkurrierende Unternehmen können Unterlassungsansprüche geltend machen.

Sowohl beratend bei der Konfliktvermeidung als auch in streitigen Auseinandersetzungen begleiten wir unsere Mandanten aus der Lebensmittelbranche (Handel, Hersteller, Werbeagenturen) auf ihrem Weg durch das Dickicht der lebensmittelrechtlichen Normen zum geschäftlichen Erfolg.

Lebensmittelrecht: Wir bieten Rechtsberatung für die Lebensmittelbranche