Die Gestaltung des Raums durch Bebauung ist dem privaten Bau- und Immobilienrecht sowie dem öffentlichen Bau- und Anlagenrecht unterworfen. Die persönliche und kompetente Beantwortung von Rechtsfragen ist für Bauherren, Planer, Generalunternehmer bis hin zum kleinsten Subunternehmer, aber auch für Vermieter und Mieter von erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung.

Kein Vorhaben ohne Genehmigungen und Auflagen. Die Nutzung des Bodens und anderer Umweltmedien ist dicht reguliert: vom öffentlichen Baurecht über das Anlagenzulassungsrecht, das Naturschutzrecht, das Altlastenrecht, das Immissionsschutzrecht bis hin zum Wasserrecht. Stoffbezogene Regelungen, wie z.B. das Kreislaufwirtschafts- und Abfallrecht und das Chemikalienrecht (REACH), haben immer stärkere regulatorische Wirkung. Werden die Vorgaben nicht beachtet, drohen nicht nur die Einstellung und Beschränkung eines Vorhabens, die Unternehmensführung hat auch empfindliche Sanktionen zu vergegenwärtigen.

Besondere Bedeutung hat mittlerweile die umweltrechtliche Prüfung der „Compliance“ erlangt, die die Einhaltung der umweltrechtlichen Vorschriften gewährleisten will und damit haftungsrechtliche Risiken gegenüber Behörden und Dritten vermeiden hilft.

 

Beratung im öffentlichen und privaten Baurecht sowie im Immobilienrecht und Anlagenrecht