Die Abhängigkeit unserer Wirtschaft von Energie steigt. Die Versorgung mit Elektrizität und Gas ist - ebenso wie die Kommunikation - infrastrukturgebunden.
Die weitere Öffnung der Energiemärkte durch die Novelle des Energiewirtschaftsrechts im Jahr 2005 führt zu neuen Fragestellungen, insbesondere des Zugangs zu Netzen und der Regulierung von Netznutzungsentgelten. Wir beraten Netzbetreiber, Lieferanten und gewerbliche Energiekunden zu allen Fragen der Energielieferung, der Netznutzung und des „Unbundling“. Wir unterstützen Sie in Regulierungsverfahren vor der Bundesnetzagentur, dem Bundeskartellamt und den Regulierungsbehörden der Länder ebenso wie in gerichtlichen Auseinandersetzungen um die Energielieferung.
Wir entwerfen und verhandeln Verträge über die Energielieferung und das Energie-Contracting. Wird die Vertragsdurchführung streitig, unterstützen wir Sie bei der gerichtlichen und außergerichtlichen Streitbeilegung.
Ein weiterer Schwerpunkt unserer Beratung gilt den Erneuerbaren Energien. Wir beraten insbesondere zu Fragen der Einspeisung und Kostenwälzung sowie zur Freistellung von den damit verbundenen Kostenlasten in energieintensiven Branchen.