Das Bankrecht hat in den vergangenen Jahren durch eine Vielzahl gesetzgeberischer Eingriffe und europäischer Regelungen eine tiefgreifende Veränderung erfahren. Wir betreuen Kreditinstitute sowie Privat- und Geschäftskunden unter anderem bei Einlagegeschäften, bei bargeldlosem Zahlungsverkehr, bei automatisierten Zahlungssystemen und dem Auslandsgeschäft.

Unsere Beratung gilt ferner dem Kreditsicherheitenrecht, bezogen sowohl auf Hypotheken, als auch auf Personalsicherheiten (z.B. Bürgschaften).

Bankrecht: Wir betreuen Kreditinstitute sowie Privatkunden und Geschäftskunden