Gegenstand unserer Beratung von Kreditinstituten, Finanzdienstleistungsinstituten und Finanzunternehmen sind Fragen der Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht auf der Grundlage des Kreditwesengesetzes (KWG) und einzelner Spezialgesetze.

Im Bereich der Aufsicht über Versicherungsunternehmen sind Fragen der Zulassung zum Betrieb und der laufenden Aufsicht des Versicherungsgeschäfts von Interesse.

Finanzdienstleistungsaufsichtsrecht: Beratung von Kreditinstituten, Finanzdienstleistungsinstituten und Finanzunternehmen