Das Versicherungsrecht gehört zu den Kerngebieten unserer beratenden und prozessführenden Tätigkeit. Wir betreuen sowohl Versicherer als auch Versicherungsnehmer in allen Fragen des privaten Versicherungsrechts, insbesondere bei der Durchsetzung und Abwehr von Deckungsansprüchen in allen Versicherungssparten.

Bei der Prozessführung im Bereich Schadens- und Haftpflichtrecht steht die Geltendmachung oder Abwehr aller materiellen und immateriellen Schäden im Vordergrund. Dies setzt sowohl haftungs- als auch schadensrechtliche Spezialkenntnisse voraus. Über besondere Kenntnisse und Erfahrung verfügen wir bei der Durchsetzung und Abwehr von Haftpflichtansprüchen im Bereich der Berufshaftpflicht (Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte, Ärzte, Architekten).

Versicherungsrecht: Wir betreuen sowohl Versicherer als auch Versicherungsnehmer