Die rechtliche Beratung bei Unternehmenskäufen und
-verkäufen sowie Fusionen spielt eine weitere zentrale Rolle in unserer Praxis. Wir beraten unsere Mandanten umfassend von der grundlegenden Strukturierung einer Transaktion einschließlich der Durchführung einer umfassenden Due Diligence, über die Verhandlung der Verträge bis zu deren Vollzug. Soweit erforderlich, stellen wir für eine Transaktion ein interdisziplinäres Team aus Gesellschaftsrechtlern, Arbeits- und Kartellrechtlern sowie Regulierungsexperten zusammen.

Sämtliche unserer im Gesellschaftsrecht tätigen Anwälte haben langjährige auch im Ausland erworbene Transaktionserfahrung. Bei grenzüberschreitenden Transaktionen arbeiten wir eng mit ausländischen Anwälten zusammen, wählen diese gemeinsam mit den Mandanten aus und koordinieren deren Tätigkeiten.

In einer Welt der arbeitsteiligen Wirtschaft gewinnen Joint Ventures immer weiter an Bedeutung. Wir verfügen über umfassende Erfahrung bei der Gestaltung von Joint Ventures, von der auf einzelne Geschäftsbereiche beschränkten Zusammenarbeit verschiedener Unternehmen bis hin zur Vollfusion selbständiger Gesellschaften.

Unternehmenskäufe und -verkäufe, Joint Ventures