Die Umstrukturierung von Gesellschaften, Konzernen bzw. Teilkonzernen bildet einen weiteren wesentlichen Tätigkeitsschwerpunkt. Hier geht es insbesondere um Maßnahmen nach dem Umwandlungsgesetz (Verschmelzung, Spaltung und Formwechsel etc.).
In enger Abstimmung mit den steuerlichen Beratern unserer Mandanten sind wir bei der Planung, Gestaltung und Umsetzung derartiger Maßnahmen tätig. Fast immer stellen sich im Rahmen von Umstrukturierungen auch arbeitsrechtliche Probleme, die wir gemeinsam mit den im Bereich Arbeitsrecht spezialisierten Anwälten unserer Sozietät fachübergreifend lösen.