Produktions- und Vertriebssysteme entscheiden über den wirtschaftlichen Erfolg. Der Handel mit Lieferanten und gewerblichen Abnehmern muss rechtssicher ausgestaltet werden. Arbeitsgemeinschaften, Exklusivbindungen und sonstige Absprachen bei Produktion und Vertrieb sind an kartellrechtlichen Vorgaben zu messen. Für die Bewerbung um öffentliche Aufträge und deren Durchführung gelten die besonderen Anforderungen des Vergaberechts.

Der Absatz von Waren und Dienstleistungen an Endkunden bedarf flexibler vertraglicher Regelungen, die den Verbraucherschutzvorgaben gerecht werden. Die Anforderungen des Produkthaftungsrechts sind vom Unternehmen sorgfältig zu bewerten.

Im Streitfall kommt es auf eine kalkulierbare, effektive und kostengünstige Streiterledigung durch Vergleich oder Urteil an.

 

Rechtliche Unterstützung bei der Gestaltung von Produktionssystemen und Vertriebssystemen