Nur ein ausgewogener Vertrag ist die geeignete Grundlage für ein ungestörtes Verhältnis zwischen Mieter und Vermieter, die oftmals über Jahrzehnte durch Miet- und Pachtverträge aneinander gebunden sind. Im Bereich des gewerblichen Miet- und Pachtrechts betreuen wir die Vertragsgestaltung und begleiten die Vertragsverhandlungen.

Unser Augenmerk liegt auf den wirtschaftlich bedeutenden Auswirkungen dieser Verträge auf beide Parteien durch Mietzins, Nebenkosten und sonstige Nebenverpflichtungen. Während der Mietzeit beraten wir sowohl Mieter als auch Vermieter außergerichtlich und gerichtlich.

Gewerbliches Mietrecht: Vertragsgestaltung für Mietverträge und Pachtverträge