Eng mit dem Thema der umweltrechtlichen „Compliance“ verbunden sind die Haftungsrisiken, die aus der Verletzung umweltrechtlicher Vorgaben oder der Schädigung von Umweltmedien folgen. Neben dem Bereich der zivilrechtlichen Haftung, der vor allem durch das Umwelthaftungsgesetz geprägt wird, hat die Materie 2007 durch das Umweltschadensgesetz neue Aktualität erlangt, das gleichsam in Verlängerung des Wasserrechts, des Naturschutzrechts und des Bodenschutzrechts eine öffentlich-rechtliche Haftung desjenigen begründet, der einen Umweltschaden herbeiführt. Die Haftung ist verschuldensunabhängig auf die verantwortliche Person ausgerichtet und tritt auch ein, wenn der Umweltschaden durch einen genehmigten Anlagenbetrieb erzeugt wird, z.B. durch die Verunreinigung eines Gewässers im Zusammenhang mit der Einleitung von Abwasser auf der Grundlage einer Einleitungserlaubnis. Wir beraten in allen haftungsrechtlichen Fragen, insbesondere bei der Verfolgung oder Abwehr privatrechtlicher oder öffentlich-rechtlicher Forderungen.
Transaktionen erfordern besonderes Augenmerk auf die umweltrechtliche „Compliance“ eines Unternehmens. Dies gilt z.B. für das Anlagenzulassungsrecht, das Grundlage für den rechtssicheren Weiterbetrieb von Produktionsanlagen und etwaige Erweiterungen am Standort ist, aber auch für das Bodenschutzrecht, das Sanierungspflichten für Altlasten und schädliche Bodenveränderungen begründet. Wir verfügen über umfangreiche Erfahrung in der Ermittlung und Beurteilung umweltrechtlicher Risiken, sei es in Form einer überschlägigen Risikobeurteilung oder einer fundierten Prüfung der umweltrechtlichen „Compliance“.